Erfahrungsbericht: ein Beispiel für die Kompliziertheit der Baubranche
05.01.2024 | Erstellt von JM
05.01.2024 | Erstellt von JM
Bei Densch & Schmidt sind wir Projektentwickler aus Leidenschaft. Wir möchten Menschen ein wunderbares Zuhause und Unternehmen einen repräsentativen, zweckmäßigen Firmensitz schaffen. Dabei stoßen auch wir manchmal an unsere Grenzen – ein Erfahrungsbericht.
Begonnen hat alles im Mai 2019. Es ist eine Baugrube für ein Vorhaben in Hamburg ausgehoben worden. Gemeinsam mit einem ortsansässigen Bauunternehmen sind Termine vereinbart und Meilensteine abgesteckt worden. Im Oktober 2020, also rund 1,5 Jahre nach Baubeginn, informierte uns das Unternehmen über coronabedingte Verzögerungen, insbesondere hinsichtlich Materiallieferungen.
Das haben wir zum Anlass genommen, um das Bauunternehmen im November 2020 hinsichtlich einer Priorisierung des Projekts und bezüglich der Übergabetermine der Wohnungen abzuholen. Entsprechende Vereinbarungen sind getätigt worden. Schließlich sollten ab April 2021 die ersten Käufer einziehen können.
Es kam dann, wie es kommen musste – trotz unserer Bemühungen setzten sich die zeitlichen Verzögerungen fort. Erwerber der Wohnungen sind bis zum April 2021 entsprechend durch das Bauunternehmen über Verzögerungen informiert worden. Darüber hinaus ist es zu Entschädigungszahlungen an diverse Käufer gekommen.
Im August 2021 kam es zu weiteren Verzögerungen, diesmal aufgrund eines fehlenden Gefälleplans. Dieser ist dann umgehend beim Architekten angefordert worden. Schließlich konnten dann im Dezember 2021 die meisten Wohnungen übergeben werden. Damit war der Fall aber noch lange nicht abgeschlossen. Es kam zu weiteren Verzögerungen, die nicht in unserer Hand lagen. Dennoch haben wir bestmöglich unterstützt. So haben wir selbst im Juni 2022 beispielsweise Materiallieferungen angefordert, da diese – laut Bauunternehmen – angeblich ausschlaggebend für Verzögerungen seien.
Ab Oktober 2022 haben wir dann einen Anwalt hinzugezogen, da der Informationsfluss des Bauunternehmens an uns mehr als dürftig gewesen ist. So haben wir im Dezember 2022 beispielsweise durchsetzen lassen, dass das Blockheizkraftwerk sofort betriebsbereit zu sein hat. Die Frist war lange verstrichen. Auch Baumängel zeigten sich nach und nach. Wir mussten etwa einen Wassereintritt in der Tiefgarage unter Hinzuziehung eines Anwalts beseitigen lassen.
Im Januar 2023 haben wir dem Bauunternehmen dann gekündigt. Die Zustände und Verzögerungen waren für uns, die Käufer und andere Projektbeteiligte nicht mehr tragbar. Das Bauunternehmen hat daraufhin angekündigt, nicht weiter bauen zu wollen – trotz entsprechender Pflichten. Seither kämpfen wir mittels Gutachter, Revisionsunterlagen und Zeitplänen für eine schnellstmögliche Fertigstellung des Projekts. Erschwert wird das Ganze durch eine Insolvenz, die das Bauunternehmen angemeldet hat. Auch das ist leider typisch für die Baubranche.
Unser Fazit: Es zeigt sich, dass man als Projektentwickler im Bauwesen auf viele Schnittstellen, Projektpartner und Gewerke angewiesen ist. Das ist häufig mit erheblichen Problemen verbunden.
Densch & Schmidt Immobilien GmbH
Am Fördeufer 4
24944 Flensburg
Tel: 0461 31804-0
E-Mail: flensburg@densch-schmidt.de
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